Aktualisierung der CAEN-Rev.-3-Codes
Seit dem 25. März 2025, dem Veröffentlichungsdatum des Regierungsbeschlusses Nr. 284 vom 20.03.2025 im Amtsblatt Nr. 257/25.03.2025, läuft für die Aktualisierung des Unternehmensgegenstands auf CAEN Rev. 3 ein Implementierungszeitraum von 18 Monaten.
Das rumänische Handelsregister (ONRC) hat klargestellt, dass dieser Zeitraum bis zum 25. September 2026 läuft und dass während des Übergangs sowohl CAEN Rev.2 als auch CAEN Rev.3 anerkannt werden. In der Praxis sollte die Umstellung jedoch regelmäßig als gesellschaftsrechtliche Dokumentenänderung behandelt werden: Die INS-Zuordnungstabelle ist zu prüfen, die Formulierung des Unternehmensgegenstands zu kontrollieren und mit Gesellschafterbeschlüssen sowie einer aktualisierten Satzung abzustimmen.
Inhalt der Rechtlichen Unterstützung
- Auswahl der CAEN-Rev.-3-Codes entsprechend der vollständigen Tätigkeit der Gesellschaft;
- Analyse des Haupt- und Nebentätigkeitsgegenstands in den aktuellen Gesellschaftsunterlagen;
- Festlegung, wie die neuen Codes in Gesellschafterbeschlüssen und in der aktualisierten Satzung abzubilden sind;
- Vorbereitung der Unterlagen für das Handelsregister und Abstimmung mit bereits vorhandenen Registerdokumenten.
Rechtliche Unterstützung ist sinnvoll, wenn die Gesellschaft eine nur formale oder unvollständige Anmeldung oder eine Aktualisierung vermeiden möchte, die die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht widerspiegelt, insbesondere da einige CAEN-Rev.-2-Codes jeweils in mehrere CAEN-Rev.-3-Codes überführt wurden.
Hilfreiche Unterlagen für das Erste Gespräch
- aktueller Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls frühere Fassungen;
- Registrierungszertifikat und einschlägige bereits erteilte Bescheinigungen;
- aktuelle Liste der CAEN-Codes und die geplante Rev.-3-Zuordnung;
- Beschlussentwürfe, bereits erhaltene Hinweise oder andere für ONRC vorbereitete Unterlagen.
Häufige Fragen
1. Bis wann sollte die Aktualisierung auf CAEN Rev. 3 abgeschlossen sein?
Nach den ONRC-Hinweisen im Anschluss an den Regierungsbeschluss Nr. 284/20.03.2025 beträgt der Implementierungszeitraum 18 Monate ab dem 25. März 2025 und endet damit am 25. September 2026.
2. Wenn alle meine aktuellen Codes eine direkte Zuordnung haben, brauche ich dann trotzdem einen AGA-Beschluss und eine aktualisierte Satzung?
In der Praxis meistens ja. Selbst bei direkter Zuordnung sollten die ONRC-Einreichung und die Gesellschaftsunterlagen so aufeinander abgestimmt werden, dass die neue Formulierung des Unternehmensgegenstands klar, vollständig und mit der aktualisierten Satzung konsistent ist.
* Im rumänischen Gesellschaftsrecht bezeichnet AGA die Generalversammlung der Gesellschafter oder Aktionäre, je nach Gesellschaftsform.
3. Was passiert, wenn ein Rev.-2-Code mehreren Rev.-3-Codes entspricht?
Dann muss die Auswahl der Codes ausdrücklich in den Gesellschaftsunterlagen abgebildet werden. Die Gesellschaft sollte ihre tatsächlich ausgeübte Tätigkeit genau bestimmen und Beschlüsse sowie Satzung an die neue Codestruktur anpassen.
4. Stellt ONRC nach der Aktualisierung neue Dokumente aus?
Ja. ONRC weist darauf hin, dass in allen Fällen einer Aktualisierung des Unternehmensgegenstands kostenlos ein neues Registrierungszertifikat und aktuelle Registerinformationen ausgegeben werden.
Die oben genannten Informationen sind allgemein und stellen keine Rechtsberatung für einen konkreten Einzelfall dar.