Stammkapitalerhöhung
Wir bieten rechtliche Unterstützung bei Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals, Anpassung des Gesellschaftsvertrags und Einreichung beim ONRC.
Solche Maßnahmen entstehen häufig im Zusammenhang mit Finanzierung, dem Ein- oder Austritt von Gesellschaftern oder interner Umstrukturierung. Neben dem Gesellschafterbeschluss muss die rechtliche Dokumentation mit dem wirtschaftlichen Zweck der Maßnahme stimmig bleiben.
Inhalt der Rechtlichen Unterstützung
- Prüfung der rechtlichen Ausgangslage der Gesellschaft vor Einreichung;
- Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen und Aktualisierung des Gesellschaftsvertrags;
- Zusammenstellung der Unterlagen für die Einreichung beim ONRC;
- Begleitung bis zum Abschluss der Registerformalitäten.
Die juristische Unterstützung zielt nicht nur auf die Einreichung, sondern auch auf die Abstimmung der Kapitalmaßnahme mit den übrigen Gesellschaftsunterlagen.
Hilfreiche Unterlagen für das Erste Gespräch
- aktueller Gesellschaftsvertrag und Änderungsverlauf;
- Entwurf des Gesellschafterbeschlusses oder der Entscheidung des Alleingesellschafters;
- Nachweise zu Einlagen, buchhalterische Unterlagen oder wirtschaftliche Begründung der Maßnahme;
- Ausweis- und gegebenenfalls Vertretungsunterlagen.
Häufige Fragen
1. Welche Unterlagen sind für eine Stammkapitaländerung erforderlich?
Der Unterlagensatz hängt von der Art der Änderung ab. In der Regel werden Gesellschafterbeschlüsse, aktualisierte Satzung und Nachweise zur Maßnahme benötigt.
2. Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer ist variabel. Eine von Beginn an korrekt vorbereitete Einreichung verkürzt die Zeit bis zur Eintragung erheblich.
3. Kann das Verfahren durchgeführt werden, wenn Gesellschafter im Ausland sind?
Ja. In vielen Fällen können Unterlagen und Vertretung mit geeigneten rechtlichen Instrumenten organisiert werden, abhängig vom Einzelfall.
4. Erfordert eine Kapitaländerung meist auch Anpassungen anderer Gesellschaftsunterlagen?
Häufig ja. Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag und teilweise weitere Unternehmensunterlagen müssen aufeinander abgestimmt sein, damit die Einreichung konsistent bleibt.
Die oben genannten Informationen sind allgemein und stellen keine Rechtsberatung für einen konkreten Einzelfall dar.